Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftragnehmer (nachstehend jumedia genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend Kunde genannt). Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen jumedia und dem Kunden kommt durch vorbehaltlose Annahme der Offerte (schriftlich oder
elektronisch) zustande. Vor Eingang der Annahmeerklärung seitens des Kunden ist jumedia nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen.

2.2 Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (schriftlich oder elektronisch) und der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

2.3 Die Angebote von jumedia sind freibleibend und unverbindlich. Alle offerierten Preise behalten Gültigkeit bei Auftragserteilung innerhalb von sechs Wochen nach Offert Stellung.

3. Mitwirkungspflichten

3.1. Der Kunde haftet, nach beiderseitiger Absprache, im vollen Umfang für unzureichende Drucke, insbesondere bei Beauftragung von Online Druckereien.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, jumedia in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Informationen, Kennwörter, die jumedia benötigt, um die Leistungen zu erbringen.

3.3. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass jumedia Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch jumedia notwendig wird.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teilleistungen von jumedia anzunehmen und sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung des Kunden bzw. stillschweigend durch Bezahlung der Rechnung oder durch vorbehaltlose Nutzung der (Teil-)Leistungen. Allfällige Mängel sind jumedia umgehend, spätestens aber 10 Tage nach der Ablieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, vereinbarte Zwischenergebnisse sofort zu prüfen sowie jumedia umgehend schriftlich allfällige Korrekturwünsche zu melden. Wurden keine Vereinbarungen über Backupleistungen getroffen, ist der Kunde für die Daten vollumfänglich selber verantwortlich.

4. Fälligkeiten, Fristen, Verzug

4.1. Wurde ein Termin vereinbart und gerät jumedia mit Leistungen in Verzug, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, jumedia eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu gewährleisten. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

4.2. Ist der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Anlieferung von Inhalten) im Verzug, so ist jumedia  berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und erst nach Vorliegen der Inhalte wieder aufzunehmen und entbinden jumedia ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Allfällige dadurch generierte Doppel- oder Mehraufwendungen sind durch den Kunden zu tragen.

4.3. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf und Rechte an Zwischenergebnissen, die im Hinblick auf die Auftragserfüllung anfallen.

5. Urheberrechte, Nutzungsrechte

5.1. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarten Nutzungsarten und- zwecke verwendet werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als Zweck die einmalige Nutzung an grafischen, textlichen und inhaltlichen Werken. Jede weiter gehende Nutzung ist nur nach schriftlicher Einwilligung von jumedia gestattet. Die technischen Rechte verbleiben bei jumedia. Lizensierte Bildmotive von Fremdagenturen sind nur für die eingekauften Nutzungsrechte freigegeben.

5.2. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5.3. Leistungen von jumedia dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das betrifft insbesondere Gestaltungs- und Programmierleistungen, Anwendungen und Produkte Dritte ohne Abschluss eines Vertrages mit jumedia, der dies regelt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Source Codes im CMS, und es ist ihm insbesondere auch untersagt, das CMS in irgendeiner Form Dritten zur Verfügung zu stellen.

5.4. jumedia ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf jumedia und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

6. Hosting-Dienstleistungen

6.1. Der Vertrag für Hostingangebote wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Der Vertrag tritt an dem Datum in Kraft, an welchem jumedia die Dienstleistung eingerichtet hat. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Jede Partei kann den Vertrag schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate). Für Domains können andere Kündigungsfristen gelten. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Aus wichtigem Grund kann jumedia den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von jumedia oder Dritten missachtet werden.

6.2. Die Nutzung der von jumedia erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. Jumedia übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstige Gründe. jumedia haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von jumedia primär für die Veröffentlichung seiner Webseite und den zugehörigen E-Mailfunktionen zu nutzen. Untersagt sind insbesondere Daten, welche nicht direkt mit der Webseite in Zusammenhang stehen (zum Beispiel Software, Musik, Filme oder Sicherungskopien von externen Daten). Generell untersagt sind IRC-Dienste (inkl. Bots, Bouncer usw.), Filesharing-Dienste (Peer-to-Peer usw.) Der Kunde ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt: die Webseite des Kunden darf keine pornographische, sittenwidrige oder politisch rechts/links radikalen informationen enthalten. Links zu solchen Internet Seiten sind ebenfalls strikt untersagt. Der Kunde muss dafür sorgen, dass durch seine eigene Präsenz (inkl. Skripte, Datenbanken, Programme etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und dass die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird. Das Versenden von Massenmails (Spam Mails), welche die Betriebsstabilität des Servers gefährden, ist nicht erlaubt.

7. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

7.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen von jumedia nach Aufwand vergütet. Wird für die zu erbringenden Leistungen eine Pauschale vereinbart, sind deren Höhe und Zahlungsmodalitäten schriftlich festzulegen.

7.2. Nicht im Honorar von jumedia inbegriffen und zusätzlich vom Kunden zu vergüten sind folgende Aufwendungen: Kurierdienste, Versandkosten, Reisen, sämtliche Leistungen Dritter (falls diese nicht in der Offerte enthalten sind).

7.3. Kostenvoranschläge von jumedia sind grundsätzlich unverbindlich. Besteht ein Kostendach und es ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von jumedia schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird jumedia den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich oder per E-Mail widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.4. Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens ist der Kunde verpflichtet jumedia eine angemessene Vergütung zu zahlen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich jumedia zurückzustellen.

7.5. Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

7.6. Gerät ein Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, so behält sich jumedia ausdrücklich ein Leistungsverweigerungsrecht vor.

7.7 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 5%, sowie eine Mahngebühr von CHF 15 dazu.

8. Gewährleistung

8.1. Jumedia übernimmt keine Gewährleistung dritter. Für Mängel in Bezug auf eigene Leistungen von jumedia, die nicht bis spätestens 10 Tage nach der Ablieferung bzw. Aufschaltung schriftlich gemeldet werden, übernimmtjumedia ebenfalls keine Gewährleistung. Betreffend Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich schon bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, kann der Kunde ausschliesslich die Nachbesserung verlangen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung. Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von jumedia beruhen.

9. Haftung

9.1. Jumedia ist nicht für die Richtigkeit vom Kunden vorgegebener oder im Auftrag des Auftraggebers erstellter und mit den Leistungen abgenommener und veröffentlichter Daten und Informationen verantwortlich.

9.2. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften bei den von jumedia vorgeschlagenen Lösungen ist der Kunde verantwortlich. Er wird eine Lösung erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen.

9.3. Jegliche Haftung durch jumedia für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet jumedia nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

9.4. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer verwendeten Lösung die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde jumedia schad- und klaglos: Der Kunde hat jumedia somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

9.5. jumedia haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückgehen und zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

9.6. jumedia haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse unter Einsatz unzureichender EDV-Anlagen des Auftraggebers, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und/oder Wirkung in der Öffentlichkeit.

10. Präsentation

10.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

10.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

10.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechtean den präsentierten Leistungen.

10.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

11. Anwendbares Recht

11.1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen jumedia und dem Kunden gilt schweizerisches Recht.

12. Gerichtsstand

12.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Naters (VS). jumedia ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen.